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Beschluss des 9. SVD-Verbandstages am 12./13. April 1997 in Berlin

Keine Entwarnung bei Aids!

Die Erfolge der Präventionsarbeit nicht gefährden!
Prävention statt Repression beim Infektionskrankheitengesetz festschreiben!


Die Präventionsarbeit in Deutschland war dank staatlicher Unterstützung außerordentlich erfolgreich. Die Zahl der Infizierten konnte auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert werden.

Im letzten Jahr wurden in der AIDS-Forschung und -Therapie außerordentliche Erfolge verzeichnet. Neue Therapiemethoden wirken für HIV-Infizierte und AIDS-Erkrankte lebensverlängernd. Auch die Lebensqualität der Erkrankten konnte durch Virostatika und neue und bessere Therapien gegen opportunistische Infektionen verbessert werden.

Doch zur Entwarnung geben die Therapieerfolge keinen Anlass. Die Gefahr von AIDS ist nicht gebannt. AIDS ist noch nicht heilbar. AIDS ist auch noch keine normale chronische Krankheit. Zu einem Nachlassen in den Präventionsanstrengungen besteht daher kein Anlass.

Die Bundesregierung hat die Mittel für die AIDS-Prävention erheblich gekürzt. Dies ist fahrlässig! Sie gefährdet damit die Erfolge von über einem Jahrzehnt erfolgreicher Präventionsarbeit! Gerade angesichts der medizinischen Erfolge brauchen wir eine Aufklärungskampagne, die risikominimierendes Sexualverhalten fördert und vor einem leichtfertigen Nachlassen bei Safer Sex warnt. Die nachwachsende, jüngere Generation hat von den Kampagnen der 80er Jahren nichts mitbekommen. Auch sie hat ein Recht auf Aufklärung und Information, um sich vor vermeidbaren Risiken zu schützen.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland fordert:

  • Keine Kürzung bei der AIDS-Präventionsarbeit

Die Bundesregierung plant ein neues Infektionskrankheitengesetz.

Wir fordern:

  • Keine Einführung neuer Meldepflichten bei HIV und AIDS. Die Absagen an seuchenpolizeiliche Maßnahmen und das Setzen auf Prävention statt Repression hat sich bewährt!
  • Festschreibung der Prävention von HIV und AIDS als Pflichtaufgabe staatlicher Gesundheitspolitik.
  • Soziale Grundsicherung für Menschen mit HIV und AIDS. HIV-Infizierte und Kranke sollen im Rahmen der Sozialhilfe einen Mehrbedarfszuschlag von 50 % erhalten.
  • Absicherung der häuslichen Pflege für AIDS-Kranke. Die Pflegeversicherung ist nicht auf die Bedürfnisse von chronisch Kranken mit schwankendem Hilfsbedarf eingerichtet.
  • Die Bundesrepublik Deutschland sollte sich an den internationalen Forschungsanstrengungen für wirksame Therapien bei HIV beteiligen. Hier ist nicht nur eine Erhöhung des Forschungsetats, sondern auch ein international abgestimmtes Forschungskonzept gefordert. Die Beiträge Deutschlands zur AIDS-Forschung sind kein Ruhmesblatt für den Forschungsstandort Deutschland.

 Siehe auch: AIDS bekämpfen, die Rechte von AIDS-Erkrankten sichern! 

Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH)* 


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