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Politik > Menschenrechte > Menschenrechte für Lesben und Schwule
Menschenrechte für Lesben und SchwuleMenschenrechte für alleGegen die Verfolgung von Lesben und Schwulen In vielen Ländern werden die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern mit Füßen getreten. In rund 70 Staaten ist gleichgeschlechtliche Liebe strafbar. In mindestens sieben Staaten droht die Todesstrafe: Afghanistan, Iran, Jemen, Mauretanien, Pakistan, Saudi-Arabien und Sudan. In Massenprozessen wurden in Ägypten 2001 zahlreiche Männer wegen Homosexualität zu hohen Haftstrafen verurteilt („Queen Boat Affäre“). Im April 2005 hat man in Saudi-Arabien zahlreiche Männer festgenommen, weil sie an einer privaten schwulen Partnerschaftszeremonie teilgenommen hatten. Vier Männer wurden zu zwei Jahren Gefängnis und 2000 Peitschenhieben verurteilt, 31 Männer zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und zu 200 Peitschenhieben. Das Schweigen brechenEin selbstbestimmtes Leben wird vielerorts unmöglich gemacht. Auch in Ländern ohne spezielle Gesetzgebung sind Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender oft massiven Übergriffen seitens der Staatsorgane oder der Gewalt paramilitärischer Gruppierungen ausgesetzt. Das geht bis hin zu brutalen Morden - auch in demokratischen Staaten wie Brasilien, dessen Regierung sich politisch eigentlich für die Rechte von Lesben und Schwulen stark macht. Strafverfolgung der Gewalttäter findet oftmals nicht statt. Auch in Europa ist es um die Menschenrechte von Lesben und Schwulen mancherorts noch schlecht bestellt. CSD-Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden 2001 in Belgrad und 2004 in Krakau durch organisierte rechtsradikale Schlägertrupps tätlich angegriffen. In Warschau wurde der CSD vom Bürgermeister schlichtweg verboten. Umso wichtiger ist es, das Schweigen zu brechen und diese Vorfälle in internationalen Menschenrechtsgremien zur Sprache zu bringen. Grundlegende international verbindliche Menschenrechtsnormen müssen auch den Respekt von sexuellen Minderheiten mit einschließen. Nur so setzt sich das Prinzip der Universalität und Unteilbarkeit von Menschenrechten wirklich durch. Erste Erfolge auf internationaler EbeneAntihomosexuelle Übergriffe verletzen elementare Menschenrechte wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgelegt sind. Das Recht auf ein Leben ohne Diskriminierung schließt den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung mit ein. Das haben der UN-Menschenrechtsausschuss (in einer Entscheidung gegen Australien) und weitere „UN-Expertenorgane“ bereits vielfach festgestellt. Seit 2003 wird der Komplex Menschenrechte für Lesben und Schwule als eigenständiges Thema offiziell von der Staatengemeinschaft diskutiert, obwohl Staaten wie Pakistan oder der Vatikan bei mehreren UN-Konferenzen versucht hatten, dies zu verhindern. Im April 2003 hat Brasilien einen Resolutionsentwurf zu „Menschenrechten und sexuelle Orientierung“ in die UN-Menschenrechtskommission (MRK) eingebracht, der für alle Staaten verbindlich sein soll. Bislang gibt es noch keine Entscheidung, aber die Zahl der Unterstützer wächst von Jahr zu Jahr. Auch die Bundesregierung hat den brasilianischen Resolutionsentwurf engagiert unterstützt. Auf Vorschlag des LSVD hat die Bundesregierung schwullesbischen Organisationen aus dem globalen Süden die Anwesenheit bei der MRK-Tagung in Genf ermöglicht. So konnte wichtige Überzeugungsarbeit geleistet werden. Der LSVD konnte ebenfalls ein Statement vor der MRK abgeben. Er hat dabei auf die historische Verantwortung Deutschlands hingewiesen: Wegen der Geschichte der Homosexuellenverfolgung im eigenen Land ist die Bundesrepublik in einer besonderen Pflicht, sich offensiv gegen Menschenrechtsverletzungen an Schwulen und Lesben einzusetzen. Dafür macht der LSVD sich stark:
Erfolge im globalen SüdenIn Südafrika, Ecuador und Fidschi wurde die Nichtdiskriminierung von Lesben und Schwulen in die neuen Verfassungen mit aufgenommen. In Südafrika und Argentinien werden gleichgeschlechtliche Paare bereits punktuell anerkannt. In Südafrika scheint die Öffnung der Ehe nicht unwahrscheinlich. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch spricht von einem wachsenden Trend weltweit, lesbische und schwule Paare rechtlich anzuerkennen und listet 24 Staaten auf allen Kontinenten auf, in denen es zumindest eine teilweise rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare bereits gibt.
Menschenrechtsarbeit und LSVDIn den letzten Jahren hat sich eine internationale Bürgerrechtsbewegung entwickelt. In vielen Staaten Lateinamerikas, Afrikas und Asiens sowie in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bilden sich mutige Organisationen, die für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender kämpfen. Der LSVD unterstützt deren Arbeit im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er versteht sich als Teil der globalen Bürgerrechtsbewegung. Der LSVD ist aktive Mitgliedsorganisation der „International Lesbian and Gay Association“ (ILGA). Vernetzung auch über die schwul-lesbische Bewegung hinaus ist wichtig, damit möglichst viele Kräfte das Thema aufgreifen. Der LSVD ist aktive Mitgliedsorganisation im Forum Menschenrechte, dem Zusammenschluss der in und von Deutschland aus tätigen Menschenrechtsorganisationen.
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MITMACHEN LOHNT SICH!Wir möchten uns gerne vermehren. Viel mehr könnte schon erreicht sein, wenn sich noch mehr Menschen beteiligen würden. Mit einem Beitritt zum LSVD kann jede und jeder mit zum Erfolg beitragen. Auch ein kleiner Mitgliedsbeitrag hilft schon. Alle, die mit uns für gleiches Recht eintreten, sind herzlich willkommen. Liebe verdient Respekt. Der kommt aber nicht von alleine. Respekt muss man sich verschaffen.
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